Der Gang zum Frauenarzt sollte für jede erwachsene Frau einmal im Jahr im Terminkalender stehen. Bereits seit 1971 haben gesetzlich krankenversicherte Frauen ab dem Alter von 20 Jahren die Möglichkeit, jährlich eine Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) beim Frauenarzt in Anspruch zu nehmen. Dabei nimmt der Frauenarzt am Muttermund einen Abstrich, ein sogenannter PAP-Abstrich (benannt nach dem griechischen Gynäkologen George Papanicolaou), der unter dem Mikroskop untersucht wird. 

Diese Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs ist eine Erfolgsgeschichte; denn durch diese einfache und kostengünstige Methode konnte die Häufigkeit von Gebärmutterhalskrebs um 60-70% reduziert werden. Bei auffälligem Abstrich erfolgte anschließend die Testung auf HPV-Viren (Humane Papillomaviren). Diese Untersuchung ist wichtig, da bestimmte Typen dieser Viren Gebärmutterhalskrebs verursachen können.

HPV-Viren gelangen beim Geschlechtsverkehr von einem Menschen zum anderen. Bemerkbar macht sich die Infektion in der Regel nicht, oft heilt diese von selbst wieder aus. Bleibt sie jedoch über längere Zeit bestehen, können die Viren bei Frauen das Risiko erhöhen, Tumore zu entwickeln: Der HPV-Test ist daher so wichtig, da bestimmte HPV-Typen als Hauptursache für Gebärmutterhalskrebs gelten. Ab kommendem Jahr wird diese Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs neu organisiert. Bei den Jüngeren bleibt es bei dem jährlichen PAP-Abstrich, Frauen ab 35 Jahren haben nur noch alle drei Jahre ein Anrecht auf den Krebsabstrich – dafür kommt ein weiterer Test dazu.

Ab 20 Jahre zur Vorsorge

Um eine Erkrankung möglichst früh erkennen zu können, kann jede Frau ab 20 Jahren einmal im Jahr zur Vorsorge gehen. Ein HPV-Test im Rahmen dieser Vorsorge gehört nicht zur Kassenleistung, dieser wird wie früher erst bei Auffälligkeiten durchgeführt. Damit ändert sich für Frauen zwischen 20 und 35 Jahren nichts.

Was ändert sich für Frauen ab 35 Jahren?

Frauen ab 35 Jahren haben weiterhin einen Anspruch auf die jährliche Routineuntersuchung, bei der die Brust, die Eierstöcke, die Gebärmutter und der gesamte Intimbereich untersucht werden. Ab 2020 ist der PAP-Abstrich nur noch alle drei Jahre möglich. Dafür wird der HPV-Test, der sonst nur bei Auffälligkeit gemacht wurde, direkt mit durchgeführt. Dieser kombinierte Test (Pap-Abstrich und HPV-Test) wird Teil der gesetzlichen Vorsorge.

Reicht ein Test alle drei Jahre?

Frauen ab 35 Jahren stecken sich deutlich seltener mit HPV Viren an im Vergleich zu jüngeren Frauen. Dies liegt am ehesten daran, dass sie häufig einen festen Partner haben. Weist der Test bei diesen Frauen HPV Viren nach, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es sich um eine Infektion handelt, die nicht von alleine ausheilt. Aufgrund der sehr langsamen Krebsentstehung am Gebärmutterhals ist die Kombination aus PAP-Abstrich und HPV-Testung eine sichere Methode, die alle drei Jahre durchgeführt werden soll.

Kann man sich gegen HPV-Viren impfen?

Um vor einer Infektion mit den HPV-Viren zu schützen, sollten Mädchen vor dem ersten Geschlechtsverkehr geimpft werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten im Alter zwischen neun und 14 Jahren. Bisher ungeimpfte Mädchen können dies bis zu ihrem 17. Lebensjahr nachholen. Erwachsene Frauen müssen die Kosten der Impfung meist selber tragen.

 

Vorstellung in einer Dysplasiesprechstunde bei einem auffälligen PAP-Abstrich:

Bei auffälligen Befunden sind nun weitergehende Untersuchungen wie eine Kolposkopie zur Abklärung einer Krebsvorstufe notwendig. Die Kolposkopie ist eine sehr sichere Methode, bei der die Oberfläche der Vulva, Vagina und des Muttermundes mit einer hoch auflösenden HD-Kamera oder einem Mikroskop untersucht wird. Diese weiterführenden Untersuchungen erfolgen meist in speziellen Dysplasiesprechstunden, die auch die Möglichkeit haben eine schmerzfreie Probeentnahme durchzuführen.

Ihr Darius Salehin

Priv.-Doz. Dr. med. Darius Salehin

Leiter Dysplasiesprechstunde und

gynäkologisches Krebszentrum

Tel.: 02161 / 9812280