Home Events Lichtfestival Schloss Dyck

Ort

Schloss Dyck
Schloss Dyck, 41363 Mönchengladbach
Kategorie
QR Code

Datum

03.09.2021 - 17.09.2021

Uhrzeit

20:00 - 0:00

Lichtfestival Schloss Dyck

In diesem Jahr dürfen sich die Besucher des Lichtfestivals in Schloss Dyck wieder auf ein spätsommerliches unvergessliches Erlebnis von Lichtkunst und Illusion freuen. 14 illuminierte Spielorte verzaubern den nächtlichen Park und die Schlossanlage. Der Blick nimmt eine andere Realität wahr als am Tag. Und so wird mal ehrfurchtsvoll staunend, mal träumend, mal tanzend die von Licht geschaffenen Illusionen des nächtlichen Parcours mit Bäumen, die sprechen oder Party machen können, leuchtenden Blumenwiesen, Sternen und tanzenden Lichtern erlebt. Ein echter Schmaus für Leib und Seele, denn ein umfangreiches gastronomisches Angebot garantiert stimmungsvollen Genuss unter Sternen.

Eine Veranstaltung der Stiftung Schloss Dyck, Konzept und Produktion: Lumen in Art

Mit freundlicher Unterstützung der Westenergie AG, der Cremer Assekuranzmakler GmbH, der C. Thywissen GmbH und der RheinLand Versicherung AG.

 

Öffnungszeiten
3. bis 17. September 2021 | täglich von 20 bis 24 Uhr | Einlass ab 18 Uhr
Es kann zwischen 2 Einlasszeitfenstern gewählt werden: 18 – 20.30 Uhr oder 21- 23 Uhr.

Ticketkauf
Aufgrund der coronabedingten Begrenzung der Besucherzahl werden Online-Tickets empfohlen. Ebenso können die Tickets im Vorverkauf an der Parkkasse (13 – 16 Uhr) erworben werden. Der Ticketverkauf startet am 24. August 2021.

Bitte wählen Sie im Ticketshop sorgfältig Tag und Zeitfenster der Tickets aus. Die Tickets können nicht umgetauscht/umgebucht werden. Für Fragen zum Ticketkauf stehen wir Ihnen vom 25.8. – 17.9.2021 gerne telefonisch in der Zeit von 13 – 16 Uhr zur Verfügung unter 02182-824 0

Corona-Hinweis
Die Veranstaltung findet unter der Voraussetzung der 3-G-Regelung statt, d.h. geimpften, genesenen und getesteten Besuchern ist der Zutritt gestattet. Es wird stichprobenartig kontrolliert. Bitte beachten Sie zusätzlich die Abstands- und Hygieneregeln. Im Kassenbereich, beim Einlass, in Innenräumen und der Gastronomie besteht Maskenpflicht.

Nach oben